Krankenfahrten sind ein Hauptbestandteil unseres Unternehmens. Wir bringen Sie zu jeder Behandlungsstätte, informieren Sie über die Abrechnungsverfahren der Krankenkassen und helfen Ihnen bei der Übernahme der Fahrtkosten. Bei gesetzlich versicherten Patienten können wir direkt mit allen Kassen abrechnen.
Privatversicherte Patienten müssen die Fahrtkosten erst auslegen und können sie anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen.
Bei folgenden Fahrten ist eine generelle Kostenübernahme möglich:
Fahrten zu den Augenkliniken Rendsburg, Flensburg, Eckernförde
Fahrten zur Chemotherapie
Fahrten zur Bestrahlungstherapie
Fahrten zur Dialyse
Bei stationärer Aufnahme und Entlassung
Fahrten zu Tagesklinik/Baumhaus
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit AG / BI oder H oder haben einen Nachweis für Pflegestufe 2 oder 3 .
Fahrten zu einer vor- und nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine aus
medizinischer Sicht gebotene vollstationäre oder teilstationäre Behandlung
verkürzt oder vermieden werden kann;
Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in die
Vertragsarztpraxis, wenn im Zusammenhang mit dieser Operation Vor- und
Nachbehandlungen erforderlich sind.
Voraussetzung - der behandelnde Arzt ordnet eine Fahrt mit Taxi oder Mietwagen an.
Bei allen Fahrten muß eventuell ein Eigenanteil in Höhe von 5.-€ bis 10.-€ bezahlt werden. Wir helfen Ihnen gern bei der Regelung zur Zuzahlung.
Für Rollstuhlfahrer halten wir zwei vom TÜV geprüfte Fahrzeuge zur Verfügung. In beiden Fahrzeugen ist, bei Bedarf, Platz für bis zu 4 Rollstühlen zeitgleich.
Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter den angegebenen Kontakten.