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Krankenfahrten sind ein Hauptbestandteil unseres Unternehmens.
Wir bringen Sie zu jeder Behandlungsstätte, informieren Sie über die Abrechnungsverfahren der Krankenkassen und helfen Ihnen bei der Übernahme der Fahrtkosten.
Bei  gesetzlich versicherten Patienten können wir direkt mit allen Kassen abrechnen.

Privatversicherte Patienten müssen die Fahrtkosten erst auslegen und können sie anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen.

Bei folgenden Fahrten ist eine generelle Kostenübernahme möglich:

         Fahrten zu den Augenkliniken Rendsburg, Flensburg, Eckernförde

              Fahrten zur Chemotherapie

                Fahrten zur Bestrahlungstherapie

                   Fahrten zur Dialyse

                      Bei stationärer Aufnahme und Entlassung

                         Fahrten zu Tagesklinik/Baumhaus

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit AG /  BI oder H oder haben einen Nachweis für Pflegestufe 2 oder 3 .

Fahrten zu einer vor- und nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine aus medizinischer Sicht gebotene vollstationäre oder teilstationäre Behandlung verkürzt oder vermieden werden kann;

Fahrten zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in die Vertragsarztpraxis, wenn im Zusammenhang mit dieser Operation Vor- und Nachbehandlungen erforderlich sind.

Voraussetzung -  der behandelnde Arzt ordnet eine Fahrt mit Taxi oder Mietwagen an.

Bei allen Fahrten muß eventuell ein Eigenanteil in Höhe von 5.-€ bis 10.-€ bezahlt werden. Wir helfen Ihnen gern bei der Regelung zur Zuzahlung.

Für Rollstuhlfahrer halten wir zwei vom TÜV geprüfte Fahrzeuge zur Verfügung.
In beiden Fahrzeugen ist, bei Bedarf, Platz für bis zu 4 Rollstühlen zeitgleich.

Für weitere Informationen erreichen Sie uns unter den angegebenen Kontakten.